Brandbekämpfung elektrische Anlagen – Sicher + effektiv

Zur Brandbekämpfung elektrische Anlagen gibt es eine Norm, und zwar die VDE 0132 vom Oktober 2015. Sie beschreibt die Schutzmaßnahmen bei der Brandbekämpfung im Bereich von elektrischen Anlagen. Mit diesen Maßnahmen müssen alle Personen vertraut sein, die bei Löscharbeiten in elektrischen Anlagen in diesem Bereich zuständig sind. Auch müssen Sie die Werte für die zulässigen Annäherungen kennen. Wer sich mit der VDE 0132 auskennt, ist in der Lage, im Ernstfall durch geeignete Maßnahmen Leben zu retten.

Wenn elektrische Anlagen Feuer fangen

Vorbereitend arbeiten die Betreiber von elektrischen Anlagen mit der Feuerwehr zwecks Erstellung von Einsatzplänen zusammen. Der Betreiber berichtet über Gefahrenpunkte, die beim Löschen Beachtung finden müssen. Zudem zeigt er besondere Maßnahmen bei der Brandbekämpfung an. Das können beispielsweise Chlophentransformatoren und SF6-Anlagen sein.

Es gibt allgemeine Maßnahmen, die bei Bränden in elektrischen Anlagen Anwendung finden sollten. Entsteht bei Erzeugungs- und Verteilungsanlagen elektrischer Energie ein Brand, dann sind nur die vom Brand betroffenen Teile spannungsfrei zu machen. Auch unmittelbar bedrohte Teile sollten spannungsfrei gemacht werden, mit dem Grundsatz, dass so wenig wie möglich ausgeschaltet wird. Das Ausschalten von elektrischen Anlagen muss zwischen Feuerwehr und Betreiber abgestimmt sein. Dadurch lässt sich vermeiden, dass beispielsweise Patienten in Krankenhäusern einer großen Gefahr ausgesetzt werden. Vermieden werden muss zudem das Stilllegen der Wasserversorgung, Gefahr und Schäden durch Unterbrechung von Betriebsabläufen, Stillstand von Aufzügen, elektrischen Toren und auch das Abdunkeln von Verkehrswegen. Jede Maßnahme für sich ist wichtig und sollte bei der Brandbekämpfung elektrische Anlagen eingehalten werden.

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Maßnahmen und Sicherheitsregel

Eine zu treffende Maßnahme bei der Brandbekämpfung elektrische Anlagen betrifft Niederspannung und Hochspannung. Hierzu gleich mehr. Die Sicherheitsregeln sind vor allem bei zerstörten Anlagen einzuhalten, da eine Ausbreitung über elektrisch leitende Gebäudeteile erfolgen kann. Die Sicherheitsregeln bedeuten:

  • Freischaltung der Anlage
  • Sichern gegen das Wiedereinschalten
  • Feststellung von Spannungsfreiheit oder Bestätigung
  • Erden und kurzschließen
  • Benachbarte Teile abdecken oder ab Schranken, falls diese unter Spannung stehen

Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen

Bei der Brandbekämpfung elektrische Anlagen sind Mindestabstände zu unter Spannungen stehenden Teilen einzuhalten. Es gibt Schutzabstände und Mindestabstände. Unter einem Schutzabstand versteht man eine festgelegte Annäherungszone. Diese muss eingehalten werden, um die Situation zu erkunden, Leitern, Hubarbeitsbühnen und andere Geräte einzusetzen. Der Schutzabstand kommt zum Einsatz bei der Rettung von Personen. Demgegenüber steht der Mindestabstand. Hier handelt es sich um den Abstand, der zwischen Löschmittelaustrittsöffnung und zum Beispiel einem elektrisch geladenen Anlagenteil einzuhalten ist. Der Mindestabstand hängt nicht nur von der Höhe der Spannung der Anlage ab. Auch ist die Art des Löschmittels entscheidend. Dazu gehören beispielsweise Wasser, Schaum, Pulver beziehungsweise Kohlendioxid.

Niederspannung

Bei der Brandbekämpfung an Niederspannungsanlagen gibt es einiges zu beachten. Befinden sich im Bereich der Brandstelle viele Zerstörungen an der Niederspannungsanlage, sind die betroffenen Leitungen spannungsfrei zu machen. Das gilt insbesondere für Freileitungen. Es gilt zu vermeiden, herabgefallene Leitungen zu berühren, auch wenn diese am Boden liegen. Während im normalen Zustand Metallteile nicht unter Strom stehen, kann dies im Brandfall anders sein. Hier muss man Vorsicht walten lassen. Beim Erkunden oder Retten von Menschen ist mindestens ein Abstand von 1 Meter bis 1.000 V AC oder bis 1.500 V DC einzuhalten.

Hochspannung

Bei der Brandbekämpfung an Hochspannungsleitungen sind ebenfalls einige Dinge zu beachten. Bei einer Hochspannungsanlage in einer abgeschlossenen, elektrischen Betriebsstätte darf ein Brand nur in Gegenwart einer zuständigen Elektrofachkraft betreten werden. Eine Elektrofachkraft kann zum Beispiel ein Anlagenverantwortlicher sein oder die elektronisch unterwiesenen Personen. Es dürfen ausschließlich die unmittelbar am Einsatz Beteiligten die Betriebsstätte betreten. Wir klären Sie auf, bei welchen Betriebsmitteln eine bessere Sicherung möglich ist.

Bei der Brandbekämpfung elektrische Anlagen ist die Annäherungszone zwecks Erkundens und Retten von der Netz-Nennspannung abhängig. Schutzabstände bei Einsätzen in der Nähe von elektrisch geladenen Hochspannungsanlagen und Freileitungen sind wie folgt:

  • Netz-Nennspannung über 1 kV bis 110 kV = 3 Meter Abstand
  • Netz-Nennspannung über 110 kV bis 220 kV = 4 Meter Abstand
  • Netz-Nennspannung über 220 kV bis 380 kV = 5 Meter Abstand

Freileitungen und Fahrleitungen können bei Bränden beschädigt werden und herunterfallen. Sich in der Umgebung von heruntergefallenen Leitungen aufzuhalten, kann lebensgefährlich sein. Von der Einsatzkraft ist ein Abstand von 20 Metern einzuhalten.

Die einfache und zuverlässige Schutzmöglichkeit von Bonpet

Die sichere Brandbekämpfung elektrische Anlagen ist mit den zuverlässigen Brandschutz-Produkten von Bonpet möglich. Die Produkte sind einfach zu bedienen, sind vollkommen selbstständig auslösend und wirken schneller als herkömmliche Feuerlöschmittel. Mit unserem Löschmittel, wie dem Löschspray, geht jedem Feuer schnell der Atem aus. Die Produkte für die Brandbekämpfung elektrische Anlagen sind innovativ und dienen der Sicherheit für jede elektrische Anlage. Alle Brandschutzprodukte von Bonpet werden regelmäßig durch strenge Kontrollen auf die Wirksamkeit hin überprüft. Sie erfüllen alle Anforderungen.
Gerne beraten wir Sie bei Ihrem Anliegen zur Brandsicherung elektrotechnischer Anlagen und freuen und auf Ihre Anfrage. Denn die Gefährdung eines Fauers kann hohen Schaden bedeuten und hier gilt es, dass Sie bestmöglich vorsorgen und Sicherheit schaffen.

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